AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Neopack – Harold Brouwer

Allgemeines
Lieferungen und Leistungen der Firma Neopack – Harold Brouwer (nachfolgend „Verkäufer”), aufgrund von Onlinebestellungen über das Internet oder andere Bestellungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von der Geschäftsleitung, sowie der Schriftform.

Lieferbedingungen
Sofern nicht gesondert vereinbart, sind in Auftragsbestätigungen angegebene Liefertermine nicht fristbindend. Der Verkäufer wird nach Möglichkeit angegebene Lieferzeiten pünktlich einhalten. Wird der Lieferzeitpunkt überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen. Liefert der Verkäufer nicht innerhalb der Nachfrist, so kann der Kunde durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Der Verkäufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ihr die Leistung aus Gründen unmöglich wird, die sie nicht zu vertreten hat, insbesondere in den Fällen der höheren Gewalt, wie z.B. Krieg, Streik oder weil sie ohne es vertreten zu müssen selbst nicht beliefert wird. Der Kunde wird unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert und von ihm bereits erfolgte Leistungen werden unverzüglich zurückerstattet.

Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmer übergeben worden ist und das Lager verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Bei Sendungen des Kunden an der Verkäufer trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei den Verkäufer.

Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto, oder innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum, netto zahlbar. Schecks werden nicht angenommen. Etwaige Spesen gehen zu Lasten des Kunden.  Der Verkäufer ist berechtigt, ihre Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten. Kommt der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, so werden alle anderen Forderungen sofort zur Zahlung fällig, ohne dass es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf.

Gewährleistung
Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Nach Fristablauf ist die Gewährleistung für offensichtliche Mängel ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist durch der Verkäufer beträgt ein Jahr ab Ablieferung. Bei berechtigten Beanstandungen wird der Verkäufer Fehlmengen nachliefern und im übrigen nach ihrer Wahl die Ware nachbessern oder neu liefern. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht der Kunde das Recht auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung zu.

Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der Verkäufer aufgrund des Vertrages zustehenden Forderungen im Eigentum des Verkäufers. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz und vertragsgemäßen Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt. Der Kunde ist verpflichtet, der Verkäufer alle im Rahmen einer Rechteverfolgung aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

Datenverarbeitung
Der Verkäufer ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.

Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Sonstiges
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verträge ist der Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, beim Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.